Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 4

Ergebnis/Beschluss:

Ab dem 01.01.2022 werden für die sog. „Ewigkeitsgräber“ auf dem Friedhof Kriegenbrunn die nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassung der Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe fälligen Gebühren für vierstellige Grabstätten erhoben.