Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

  1. Für den Neubau der evang.-luth. Kindertageseinrichtung St. Matthäus, Emil-Kränzlein-Str. 10, werden 8 zusätzliche Kindergartenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt. Dies entspricht einer Aufstockung von 67 auf 75 Kindergartenplätze.

 

  1. Für dieselbe Einrichtung werden 12 neue Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt. Nach dem Umzug der bereits übergangsweise eingerichteten 12 Krippenplätze aus dem Gemeindehaus, Am Röthelheim 60, werden in der Emil-Kränzlein-Str. 10 insgesamt 24 Krippenplätze zur Verfügung stehen.

 

  1. Der Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung gemäß Art. 27 Abs. 4 Nr. 4 BayKiBiG zugestimmt.

 

  1. Die Evang.-Luth. Gesamtkirchenverwaltung erhält für die Baumaßnahme

-     einen Zuschuss zu den Baukosten nach Art. 10 FAG für den Anteil von 75 Kindergartenplätzen und

-     einen Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 für den Anteil von 24 Krippenplätzen.

 

  1. Die evang.-luth. Kirchengemeinde St. Matthäus erhält für die Anmietung von Containern als Ausweichquartier während der Bauzeit einen Zuschuss zu den Mietkosten. Die Höhe dieses Zuschusses richtet sich nach den städtischen Richtlinien für die Mietkostenbezuschussung von Kindertageseinrichtungen freier Träger (Stadtratsbeschluss vom 23.05.2007).