Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1. Die Gewobau beabsichtigt umfassende Sanierungsmaßnahmen im Bereich der derzeit von der Stadt als Verfügungswohnungen genutzten Gebäude. Die Verwaltung wird ermächtigt für die nach Durchführung der Sanierung noch benötigten städtischen Verfügungswohnungen den Anmietungsvertrag in der vorgeschlagenen Fassung (siehe Anlagen) mit der Gewobau abzuschließen.

 

2. Die Gewobau garantiert allen bisherigen Bewohnern der betroffenen Verfügungswohnungen nach Abschluss der Sanierung die Möglichkeit eines Wiederbezugs einer Gewobau-Wohnung – möglichst im sanierten Bereich. Im Fall des Wiederbezugs als Mietwohnung wird auch der gleiche Mietpreis zugesichert, wie er im Anmietvertrag der Stadt (siehe Anlage 1) vorgesehen ist.