Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

  1. Für den Neubau der evang.-luth. Kindertageseinrichtung St. Peter und Paul, Boschstr. 3 in 91058 Erlangen werden 24 Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt. Die Bedarfsanerkennung für die 75 Kindergartenplätze bleibt bestehen.

  2. Der Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung gemäß Art. 27 Abs. 4 Nr. 4 BayKiBiG zugestimmt.

 

  1. Die Evang.-Luth. Gesamtkirchenverwaltung erhält für die Baumaßnahme

-        einen Zuschuss zu den Baukosten nach Art. 10 FAG für den Anteil von 75 Kindergartenplätzen und

-        einen Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 für den Anteil von 24 Krippenplätzen.