Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf den städtischen Grundstücken Fl.-Nr. 463/21 sowie anteilig auf 463/16 und 459/2 im Buckenhofer Weg eine Bebauung mit öffentlichen Plätzen für eine Kinderkrippe (voraussichtlich 24 Kinder) voranzubringen.