Sitzung: 24.11.2011 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0
Vorlage: 771/011/2011
Ergebnis/Beschluss:
Der Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2010 wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) festgestellt und Entlastung wird erteilt.
Weiter wird beschlossen,
a) den Jahresgewinn i.H.v. 58 T€ auf neue Rechnung vorzutragen und
b) das davon auf die Gebührenbereiche Abfallwirtschaft und Straßenreinigung entfallende Ergebnis jeweils mit der gebildeten zweckgebundenen Rücklage zu verrechnen (Zuführung bei der Abfallwirtschaft von 467 T€, bei der Straßenreinigung von 591 T€).