Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Der Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2010 wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) festgestellt und Entlastung wird erteilt.

Weiter wird beschlossen,

a) den Jahresgewinn i.H.v. 58 T€ auf neue Rechnung vorzutragen und

b) das davon auf die Gebührenbereiche Abfallwirtschaft und Straßenreinigung entfallende Ergebnis jeweils mit der gebildeten zweckgebundenen Rücklage zu verrechnen (Zuführung bei der Abfallwirtschaft von 467 T€, bei der Straßenreinigung von 591 T€).