Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1.      Der Geschäftsbereich der Leitung des Referates VI umfasst wie bisher die Aufgabengruppen Stadtplanung und Bauwesen. Der Stadtrat behält sich eine Änderung des Referatszuschnitts vor.

2.      Die Amtszeit des zu wählenden berufsmäßigen Stadtratsmitglieds für das Referat VI wird auf sechs Jahre vom 01.10.2011 bis 30.09.2017 festgesetzt.

3.      Das berufsmäßige Stadtratsmitglied wird in Besoldungsgruppe B 3 nach Anlage 1 zum Bayerischen Besoldungsgesetz – BayBesG eingestuft.

4.      Dem berufsmäßigen Stadtratsmitglied wird für die Dauer der Amtszeit eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung gewährt. Deren Höhe bestimmt sich wie bisher nach dem entsprechenden Obergrenzbetrag der Anlage 2 zum Kommunalen Wahlbeamtengesetz – KWBG.

5.      Die Wahlhandlung zur Besetzung des unter Nr. 1 genannten Referats soll in der Stadtratssitzung am 26.05.2011 erfolgen.