Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 8

Ergebnis/Beschluss:

1.      Der Geschäftsbereich der Leitung des Referates II umfasst ab dem 01.03.2012 wie bisher die Aufgabengruppen Wirtschaft und Finanzen. Der Stadtrat behält sich eine Änderung des Referatszuschnitts vor.

2.      Der Geschäftsbereich der Leitung des Referates III umfasst ab dem 01.03.2012 wie bisher die Aufgabengruppen Recht, Ordnung und Umweltschutz. Der Stadtrat behält sich eine Änderung des Referatszuschnitts vor.

3.      Der Geschäftsbereich der Leitung des Referates IV umfasst ab dem 01.03.2012 wie bisher die Aufgabengruppen Kultur, Jugend und Freizeit. Der Stadtrat behält sich eine Änderung des Referatszuschnitts vor.

4.      Die Amtszeit der unter Nr. 1 bis Nr. 3 genannten berufsmäßigen Stadtratsmitglieder wird grundsätzlich auf sechs Jahre vom 01.03.2012 bis 28.02.2018 festgesetzt, es sei denn es wird aus Altersgründen eine kürzere Amtszeit gewünscht.

5.      Die in der Stadtratssitzung am 26.05.2011 zu wählenden berufsmäßigen Stadtratsmitglieder und Leitungen der Referate II, III und IV werden, soweit sie wiedergewählt werden, wie bisher in Besoldungsgruppe B 4 nach Anlage 1 zum Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG) eingestuft. Andernfalls erfolgt die Einstufung in Besoldungsgruppe B 3 BayBesG.

6.      Den unter Nr. 1 bis Nr. 3 genannten berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern wird für die Dauer der Amtszeit eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung gewährt. Deren Höhe bestimmt sich wie bisher nach dem entsprechenden Obergrenzbetrag der Anlage 2 zum Kommunalen Wahlbeamtengesetz – KWBG.

7.      Auf die Ausschreibung der unter Nr. 1 bis Nr. 3 genannten Stellen für die berufsmäßigen Stadtratsmitglieder nach dem Gesetz für kommunale Wahlbeamte soll verzichtet werden.

8.      Die Wahlhandlung zur Besetzung der unter Nr. 1 bis Nr. 3 genannten Referate soll in der Stadtratssitzung am 26.05.2011 erfolgen.