Sitzung: 26.05.2011 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 8
Vorlage: 11/045/2011
Ergebnis/Beschluss:
1.
Der
Geschäftsbereich der Leitung des Referates II umfasst ab dem 01.03.2012 wie bisher
die Aufgabengruppen Wirtschaft und Finanzen. Der Stadtrat behält sich eine Änderung
des Referatszuschnitts vor.
2.
Der
Geschäftsbereich der Leitung des Referates III umfasst ab dem 01.03.2012 wie bisher
die Aufgabengruppen Recht, Ordnung und Umweltschutz. Der Stadtrat behält sich
eine Änderung des Referatszuschnitts vor.
3.
Der
Geschäftsbereich der Leitung des Referates IV umfasst ab dem 01.03.2012 wie bisher
die Aufgabengruppen Kultur, Jugend und Freizeit. Der Stadtrat behält sich eine
Änderung des Referatszuschnitts vor.
4.
Die
Amtszeit der unter Nr. 1 bis Nr. 3 genannten berufsmäßigen Stadtratsmitglieder
wird grundsätzlich auf sechs Jahre vom 01.03.2012 bis 28.02.2018 festgesetzt,
es sei denn es wird aus Altersgründen eine kürzere Amtszeit gewünscht.
5.
Die in der Stadtratssitzung am 26.05.2011 zu
wählenden berufsmäßigen Stadtratsmitglieder und Leitungen der Referate II, III
und IV werden, soweit sie wiedergewählt werden, wie bisher in Besoldungsgruppe
B 4 nach Anlage 1 zum Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG) eingestuft.
Andernfalls erfolgt die Einstufung in Besoldungsgruppe B 3 BayBesG.
6.
Den unter Nr. 1 bis Nr. 3 genannten
berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern wird für die Dauer der Amtszeit eine
monatliche Dienstaufwandsentschädigung gewährt. Deren Höhe bestimmt sich wie
bisher nach dem entsprechenden Obergrenzbetrag der Anlage 2 zum Kommunalen
Wahlbeamtengesetz – KWBG.
7.
Auf die
Ausschreibung der unter Nr. 1 bis Nr. 3 genannten Stellen für die berufsmäßigen
Stadtratsmitglieder nach dem Gesetz für kommunale Wahlbeamte soll verzichtet
werden.
8.
Die
Wahlhandlung zur Besetzung der unter Nr. 1 bis Nr. 3 genannten Referate soll in
der Stadtratssitzung am 26.05.2011 erfolgen.