Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 25

Ergebnis/Beschluss:

1.      Der Geschäftsbereich der zweiten ehrenamtlichen Bürgermeisterin/des zweiten ehrenamtlichen Bürgermeisters umfasst ab dem 01.07.2011 wie bisher die Aufgabengruppen Schulen, Sport, Brand- und Katastrophenschutz.

2.      Die Aufgabenwahrnehmung wird ab dem 01.07.2011 entsprechend Besoldungsgruppe B 5 BayBesG entschädigt. Die Entschädigung wird auf 90 v. H. der vorgenannten Besoldungsgruppe festgesetzt.

3.       Für die Benutzung des privaten Kraftfahrzeugs für dienstliche Zwecke wird den bisherigen Regelungen entsprechend eine Pauschalvergütung für 200 km gemäß Bayerischem Reisekostengesetz (BayRKG) festgelegt.

4.       Die Wahlhandlung soll in der Stadtratssitzung am 26.05.2011 erfolgen.

 


Protokollvermerk:

Die SPD-Fraktion und die Grüne Liste-Fraktion stellen folgenden Dringlichkeitsantrag:

 

„Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung wird auf die jetzt freiwerdende
Bürgermeisterstelle verzichtet. Das Referat wird aufgelöst und die
Aufgaben/Fachämter auf die anderen Referate verteilt.“

 

Frau berufsm. StRin Wüstner weist darauf hin, dass der Satz 1 des Antrages – Verzicht auf die Bürgermeisterstelle – der Bayerischen Gemeindeordnung widerspricht. Nach Artikel 35 GO ist verpflichtend vorgegeben, dass ein weiterer Bürgermeister, eine weitere Bürgermeisterin aus der Mitte des Stadtrates zu wählen ist. Eine dritte, bereits vorhandene Bürgermeisterin rückt nicht automatisch an die Stelle des zweiten Bürgermeisters vor. Insoweit ist dieser Antrag nicht zulässig. Der Satz 2 des Antrages ist zulässig. Hierüber kann abgestimmt werden.

 

Beschluss des Stadtrates:

Der Antrag der SPD-Fraktion und Grüne Liste-Fraktion, das Referat aufzulösen und die Aufgaben/Fachämter auf die anderen Referate zu verteilen, wird mit 25 gegen 26 Stimmen abgelehnt.