Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die folgende ablehnende Stellungnahme zu dem Zielabweichungsverfahren abzugeben:

Im Rahmen der Anhörung zum Zielabweichungsverfahren gem. § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. Art. 29 BayLplG auf Antrag der Stadt Herrieden, geplante Ansiedlung des FOC "Herrieden Fashion Center", lehnt die Stadt Erlangen das Vorhaben aus folgenden Gründen ab:

 

a)    Die „Auswirkungsanalyse für FOC in Herrieden“ vom 23.09.2009 der BBE-Handelsberatung GmbH trifft keine Aussagen hinsichtlich einer Umsatzverteilung zulasten des Erlanger Einzelhandels. Daher sind seitens der Stadt Erlangen die möglichen negativen Auswirkungen auf den Erlanger innerstädtischen Einzelhandel nicht prüfbar. Die o.g. Auswirkungsanalyse ist entsprechend zu ergänzen.

 

b)    Die Grundlage für die künftige Steuerung der Erlanger Einzelhandelsentwicklung bildet das Städtebauliche Einzelhandelskonzept (SEHK). Die darin formulierten Ziele,

·       Erhalt und Stärkung der Einzelhandelsattraktivität und der Versorgungsfunktion der Stadt Erlangen als gemeinsames Oberzentrum mit Nürnberg und Fürth,

·       Stabilisierung und weitere Attraktivitätssteigerung der Innenstadt als dominierendes Versorgungszentrum in Erlangen,

stehen im Einklang mit den einzelhandelsrelevanten Zielen des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Bayern 2006.

Vor dem Hintergrund, dass die Stadt Erlangen mit ca. 49.900 m² Verkaufsfläche (VKF) ein besonders hohes innerstädtisches Verkaufsflächenangebot in den Sortimenten Bekleidung, Schuhe und Sport vorhält, sind mit der Realisierung des Vorhabens für die Erreichung der o.g. städtischen einzelhandelsrelevanten Ziele negative Auswirkungen zu erwarten.

c)    Das Zielabweichungsverfahren der obersten Landesplanungsbehörde zugunsten der Ansiedlung des FOC "Herrieden Fashion Center" steht im klaren Widerspruch zu den raumordnerischen und einzelhandelsrelevanten Zielen des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Bayern.

 

d)    Die Arbeitsgruppe (AG) Fränkische Oberbürgermeister hat sich bereits im Herbst 2009 nachdrücklich gegen den Bau eines FOC in Herrieden ausgesprochen. In diesem Zusammenhang formulierte die AG auch eine Erklärung an das bayerische Wirtschaftsministerium. Darin fordern die fränkischen Oberbürgermeister, auf die geplante Lockerung des LEP zu verzichten und die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsunternehmen auf der „grünen Wiese“ generell nicht zuzulassen.

 

e)    Um einer unerwünschten Entwicklung von Einzelhandelsgroßprojekten/FOC auf der „grünen Wiese“ entgegenzuwirken, forderte die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) schon 1997 in einer Entschließung bei der Ansiedlung von FOC die strikte Beachtung raumordnerischer Ziele. Die MKRO betonte dabei, dass die FOC gemäß der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung nur in Großstädten/Oberzentren an integrierten Standorten und in stadtverträglichen Größenordnungen zulässig sind.

 

f)     Die seinerzeit im Raumordnungsverfahren (ROV) zum FOC „Carlo Colucci“ in Herrieden eingebrachte ablehnende Stellungnahme der Stadt Erlangen vom 26.03.2008 (vgl. Anhang) hat nach wie vor Bestand und ist daher auch Gegenstand der Erlanger Stellungnahme im gegenständlichen Anhörungsverfahren.“