Sitzung: 17.05.2011 Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: 611/083/2011
Ergebnis/Beschluss:
„Im Rahmen
der Anhörung zum Zielabweichungsverfahren
gem. § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. Art. 29 BayLplG auf Antrag der Stadt Herrieden,
geplante Ansiedlung des FOC "Herrieden Fashion Center", lehnt die
Stadt Erlangen das Vorhaben aus folgenden Gründen ab:
a) Die
„Auswirkungsanalyse für FOC in Herrieden“ vom 23.09.2009 der
BBE-Handelsberatung GmbH trifft keine Aussagen hinsichtlich einer
Umsatzverteilung zulasten des Erlanger Einzelhandels. Daher sind seitens der
Stadt Erlangen die möglichen negativen Auswirkungen auf den Erlanger
innerstädtischen Einzelhandel nicht prüfbar. Die o.g. Auswirkungsanalyse ist
entsprechend zu ergänzen.
b) Die Grundlage für die künftige
Steuerung der Erlanger Einzelhandelsentwicklung bildet das Städtebauliche Einzelhandelskonzept (SEHK). Die
darin formulierten Ziele,
·
Erhalt und Stärkung der Einzelhandelsattraktivität und der
Versorgungsfunktion der Stadt Erlangen als gemeinsames Oberzentrum mit Nürnberg
und Fürth,
·
Stabilisierung und weitere Attraktivitätssteigerung der Innenstadt als
dominierendes Versorgungszentrum in Erlangen,
stehen im Einklang mit den
einzelhandelsrelevanten Zielen des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Bayern
2006.
Vor dem Hintergrund, dass
die Stadt Erlangen mit ca. 49.900 m² Verkaufsfläche (VKF) ein besonders hohes
innerstädtisches Verkaufsflächenangebot in den Sortimenten Bekleidung, Schuhe und Sport vorhält, sind mit der Realisierung des Vorhabens für die
Erreichung der o.g. städtischen einzelhandelsrelevanten Ziele negative
Auswirkungen zu erwarten.
c) Das
Zielabweichungsverfahren der obersten Landesplanungsbehörde zugunsten der Ansiedlung
des FOC "Herrieden Fashion
Center" steht im klaren Widerspruch zu den raumordnerischen und
einzelhandelsrelevanten Zielen des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Bayern.
d) Die
Arbeitsgruppe (AG) Fränkische Oberbürgermeister hat sich bereits im Herbst 2009
nachdrücklich gegen den Bau eines FOC in Herrieden ausgesprochen. In diesem
Zusammenhang formulierte die AG auch eine Erklärung an das bayerische
Wirtschaftsministerium. Darin fordern die fränkischen Oberbürgermeister, auf
die geplante Lockerung des LEP zu verzichten und die Ansiedlung großflächiger
Einzelhandelsunternehmen auf der „grünen Wiese“ generell nicht zuzulassen.
e) Um
einer unerwünschten Entwicklung von Einzelhandelsgroßprojekten/FOC auf der
„grünen Wiese“ entgegenzuwirken, forderte die Ministerkonferenz für Raumordnung
(MKRO) schon 1997 in einer Entschließung bei der Ansiedlung von FOC die strikte
Beachtung raumordnerischer Ziele. Die MKRO betonte dabei, dass die FOC gemäß
der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung nur in
Großstädten/Oberzentren an integrierten Standorten und in stadtverträglichen
Größenordnungen zulässig sind.
f) Die
seinerzeit im Raumordnungsverfahren (ROV) zum FOC „Carlo
Colucci“ in Herrieden eingebrachte
ablehnende Stellungnahme der Stadt
Erlangen vom 26.03.2008 (vgl. Anhang) hat nach wie vor Bestand und ist daher
auch Gegenstand der Erlanger Stellungnahme im gegenständlichen
Anhörungsverfahren.“