Sitzung: 17.05.2011 Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1
Vorlage: 610.3/017/2011
Ergebnis/Beschluss:
Auf behindertengerechte Anlagen wird hierbei gesondert hingewiesen. Die Stadt ist nicht befugt, die sonstigen öffentlich zugänglichen, jedoch in Privatbesitz befindlichen Toilettenanlagen auszuschildern.
Der ÖDP-Fraktionsantrag 025/2011 vom 23.03.2011 (Anlage 1) ist damit bearbeitet.
Protokollvermerk:
Herr Dr. Frohmader bittet um die Auskunft, ob alle öffentlichen städtischen Toilettenanlagen ausgeschildert sind.
Der Ausschussvorsitzende, Herr Stadtrat Volleth, sagt die Beantwortung dieser Anfrage im Rahmen einer Mitteilung zur Kenntnis in der nächsten Sitzung des UVPA’s am 07. Juni 2011 zu.