Sitzung: 31.03.2011 Stadtrat
Zusatz: Behandlung gegen 17:30 Uhr. Die Auftragnehmer sind für Rückfragen anwesend.
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 50, Nein: 1
Vorlage: 611/064/2011
Ergebnis/Beschluss:
1. Die Ergebnisse des Städtebaulichen Einzelhandelskonzeptes (SEHK) für die Stadt Erlangen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Dies gilt insbesondere für die grundlegenden Ziele
▪ Erhalt und Stärkung der Einzelhandelsattraktivität und der Versorgungsfunktion der Stadt Erlangen als gemeinsames Oberzentrum mit Nürnberg und Fürth,
▪ Stabilisierung und weitere Attraktivitätssteigerung der Innenstadt als dominierendes Versorgungszentrum in Erlangen sowie
▪ Sicherung und Weiterentwicklung der Nahversorgung im gesamten Stadtgebiet einschl. der stadtteilbezogenen Nahversorgungszentren
und die sich hieraus ergebenden Handlungsfelder mit ihren jeweiligen Zielen und Maßnahmen.
2. Das SEHK (v.a. Kap. VIII) dient als Grundlage für die künftige Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB sowohl zur Beurteilung von einzelnen Erweiterungs- und Ansiedlungsvorhaben als auch im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung; im Besonderen gilt dies für das
▪ Sortimentskonzept „Erlanger Liste“ (Anlage 1) sowie
▪ Standortkonzept mit der Festlegung zentraler Versorgungsbereiche (Anlage 2).