Zusatz: Behandlung gegen 17:30 Uhr. Die Auftragnehmer sind für Rückfragen anwesend.

Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 1

Ergebnis/Beschluss:

1.  Die Ergebnisse des Städtebaulichen Einzelhandelskonzeptes (SEHK) für die Stadt Erlangen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Dies gilt insbesondere für die grundlegenden Ziele

         Erhalt und Stärkung der Einzelhandelsattraktivität und der Versorgungsfunktion der Stadt Erlangen als gemeinsames Oberzentrum mit Nürnberg und Fürth,

         Stabilisierung und weitere Attraktivitätssteigerung der Innenstadt als dominierendes Versorgungszentrum in Erlangen sowie

         Sicherung und Weiterentwicklung der Nahversorgung im gesamten Stadtgebiet einschl. der stadtteilbezogenen Nahversorgungszentren

     und die sich hieraus ergebenden Handlungsfelder mit ihren jeweiligen Zielen und Maßnahmen.

2.  Das SEHK (v.a. Kap. VIII) dient als Grundlage für die künftige Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB sowohl zur Beurteilung von einzelnen Erweiterungs- und Ansiedlungsvorhaben als auch im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung; im Besonderen gilt dies für das

         Sortimentskonzept „Erlanger Liste“ (Anlage 1) sowie

         Standortkonzept mit der Festlegung zentraler Versorgungsbereiche (Anlage 2).