Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die Bebauungspläne Nr. 104 und 163 der Stadt Erlangen sind für den Bereich Niendorfstraße, Rühlstraße, Von-Bezzel-Straße, Saranstraße und westliche Jungstraße durch das 1. Deckblatt nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern.

 

Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden wird abgesehen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist durchzuführen.