Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die Verwaltungsanweisung gemäß Stadtratsbeschluss vom 30.07.2009 (Anlage) gilt auch nach Beendigung der vergaberechtlichen Ausnahmeregelungen („Konjunkturpaket II“) fort.

 


Protokollvermerk:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Evaluierung dieses Vorgehens vorzulegen.