Sitzung: 23.03.2011 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: 30-R/026/2011
Ergebnis/Beschluss:
Die Verwaltungsanweisung gemäß Stadtratsbeschluss vom 30.07.2009 (Anlage) gilt auch nach Beendigung der vergaberechtlichen Ausnahmeregelungen („Konjunkturpaket II“) fort.
Protokollvermerk:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Evaluierung dieses Vorgehens vorzulegen.