Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Stellungnahme zu dem Bauvorhaben abzugeben:

 

„Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. Art. 65 Abs. 1 BayBO lehnt die Stadt Erlangen die geplante Standortverlegung der Antennenanlage aus Sicht des Immissionsschutzes und der Naherholung ab:

 

a)   Die Antennenanlage, die sich derzeit auf einem ehem. Gewerbegebiet (Ziegeleigelände) in Spardorfer Ortslage befindet, wird in die Nähe des Erlanger Wohngebietes Sieglitzhof versetzt. Dies führt zu einer Verschlechterung der Immissionssituation mit elektromagnetischen Feldern durch Mobilfunkbasisstationen für die dortige Wohnbevölkerung.
Durch die Standortverlegung rückt die geplante Antennenanlage teilweise näher an das Schulzentrum Spardorf mit der integrierten Erlanger Ernst-Penzoldt-Hauptschule heran.

b)      Das Vorhaben steht durch den Eingriff in die Erholungsnutzung des betroffenen Waldes den öffentlichen Belangen gem. § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB und den Zielen des Waldfunktionsplans, Teilabschnitt Region Mittelfranken 7 (vgl. Waldfunktionskarte, Lkr. ERH und Stadt ER) und des Regionalplans Industrieregion Mittelfranken 7 (vgl. B I Ziel 1.2.5) entgegen.

Die Stadt Erlangen regt daher an, dass der Vorhabensträger mit der Gemeinde Spardorf und unter Einbeziehung eines Sachverständigen für hochfrequente elektromagnetische Felder einen neuen Standort - einschl. einer neuen Zu- und Abfahrt - für die Realisierung des Vorhabens sucht.
Der neue Antennenstandort ist mit der Stadt Erlangen abzustimmen und soll mindestens den gleichen Abstand zwischen dem Erlanger Wohngebiet Sieglitzhof und dem geplanten Wohngebiet Spardorf West (BP Nr. 16) aufweisen.“

 

mit 13 gegen 0 Stimmen