Sitzung: 15.03.2011 Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: 611/070/2011
Ergebnis/Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Stellungnahme zu dem Bauvorhaben abzugeben:
„Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. Art. 65 Abs. 1 BayBO lehnt die Stadt Erlangen die geplante Standortverlegung der Antennenanlage aus Sicht des Immissionsschutzes und der Naherholung ab:
a) Die Antennenanlage, die sich derzeit auf einem ehem. Gewerbegebiet
(Ziegeleigelände) in Spardorfer Ortslage befindet, wird in die Nähe des
Erlanger Wohngebietes Sieglitzhof versetzt. Dies führt zu einer
Verschlechterung der Immissionssituation mit elektromagnetischen Feldern durch
Mobilfunkbasisstationen für die dortige Wohnbevölkerung.
Durch die Standortverlegung rückt die geplante Antennenanlage teilweise näher
an das Schulzentrum Spardorf mit der integrierten Erlanger
Ernst-Penzoldt-Hauptschule heran.
b) Das Vorhaben steht durch den Eingriff in die Erholungsnutzung des betroffenen Waldes den öffentlichen Belangen gem. § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB und den Zielen des Waldfunktionsplans, Teilabschnitt Region Mittelfranken 7 (vgl. Waldfunktionskarte, Lkr. ERH und Stadt ER) und des Regionalplans Industrieregion Mittelfranken 7 (vgl. B I Ziel 1.2.5) entgegen.
Die Stadt Erlangen regt daher
an, dass der Vorhabensträger mit der Gemeinde Spardorf und unter Einbeziehung
eines Sachverständigen für hochfrequente elektromagnetische Felder einen neuen
Standort - einschl. einer neuen Zu- und Abfahrt - für die Realisierung des Vorhabens
sucht.
Der neue Antennenstandort ist mit der Stadt Erlangen abzustimmen und soll
mindestens den gleichen Abstand zwischen dem Erlanger Wohngebiet Sieglitzhof
und dem geplanten Wohngebiet Spardorf West (BP Nr. 16) aufweisen.“
mit 13 gegen 0 Stimmen