Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 23

Ergebnis/Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die

Haushaltssatzung der Stadt Erlangen

für das Haushaltsjahr 2011:

"Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt;

      er schließt

 

1.

im Ergebnishaushalt mit

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Erträge von

 

263.861.200,-- Euro

 

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von

 

278.574.200,-- Euro

 

und dem Saldo (Jahresergebnis) von

 

- 14.713.000,-- Euro

 

 

 

 

2.

im Finanzplan

 

 

a)

aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

 

262.732.300,-- Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

 

268.569.700,-- Euro

 

und einem Saldo von

 

- 5.837.400,-- Euro

 

 

 

 

b)

aus Investitionstätigkeit mit

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

 

19.957.500,-- Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

 

32.736.000,-- Euro

 

und einem Saldo von

 

- 12.778.500,-- Euro

 

 

 

 

c)

aus Finanzierungstätigkeit mit

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

 

32.751.000,-- Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

 

29.054.400,-- Euro

 

und einem Saldo von

 

3.696.600,-- Euro

 

 

 

 

d)

und einem Saldo des Finanzhaushalts von

 

- 14.919.300,-- Euro

 

(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011 des "Entwässerungsbetriebes der Stadt Erlangen" (EBE) wird hiermit festgesetzt;

 

er schließt ab im Erfolgsplan

 

 

in den Erträgen mit

 

19.219.600 Euro

in den Aufwendungen mit

 

19.206.000 Euro

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

 

18.147.300 Euro

 

 

(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011 des „Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung“ (EB 77) wird hiermit festgesetzt;

 

er schließt ab im Erfolgsplan

 

 

in den Erträgen mit

 

23.594.000 Euro

darin: Verlustausgleich durch die Stadt mit

 

6.791.300 Euro

in den Aufwendungen mit

 

23.932.000 Euro

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

 

3.380.000 Euro

 

§ 2

(1)  Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 8.850.000,-- Euro festgesetzt.

 

(2)  Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 9.866.000 Euro festgesetzt.

 

(3)  Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 2.018.800 Euro festgesetzt.

 

§ 3

(1)  Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 18.447.500,-- Euro festgesetzt.

 

(2)  Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 20.970.000 Euro festgesetzt.

(3)  Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 0 Euro festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.         Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                        300 v. H.

            b) für die Grundstücke (B)                                                                  460 v. H.

2.         Gewerbesteuer                                                                                   425 v. H.

 

§ 5

1)         Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen  nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000.000 Euro festgesetzt.

2)         Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 3.203.200 Euro festgesetzt.

3)         Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung
(EB 77) wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2011 in Kraft.

Erlangen, den

STADT ERLANGEN

 

 

Dr. Balleis
Oberbürgermeister