Sitzung: 24.02.2011 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 49, Nein: 1
Vorlage: II/093/2011
Ergebnis/Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Haushalt 2011, im Investitionsprogramm 2011 und im Finanzplan 2010 – 2014 redaktionelle Änderungen durchzuführen, die aus haushaltsrechtlichen oder organisatorischen Gründen notwendig sind – insbesondere Korrekturen zwischen Ansätzen für Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen - , den sachlichen Inhalt der Pläne aber nicht ändern.