Sitzung: 25.11.2010 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0
Vorlage: 11/022/2010
Ergebnis/Beschluss:
Die Delegationsregelungen in der Anlage 1 zur
Geschäftsordnung des Stadtrates vom 27.08.2008 werden wie nachfolgend ergänzt:
- Die Anordnung von Dienst
zu ungünstigen Zeiten gemäß § 6 der Arbeitszeit-verordnung erfolgt durch
die für das jeweilige Amt zuständige Referats- bzw. 1. Werkleitung. Diese
werden ermächtigt im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Regelungen
Dienst an Sonn-, Feiertagen und zu Nachtzeiten anzuordnen.
- Die bislang in der Delegationsregelung der Stadtratsgeschäftsordnung nicht erfasste „Feststellung tariflicher Stellenneubewertungen“ wird insoweit geregelt, dass
· der Stadtrat über Änderungen der tariflichen Eingruppierung von Amts-, Schul,- und 2. Werkleitungen sowie über Änderungen der Eingruppierungen nach EG 15 entscheidet.
· Die Entscheidung über die Eingruppierung von Beschäftigten nach EG 13 und EG 14 liegt beim Oberbürgermeister.
· Bei Eingruppierungen nach EG 12/EG 11 entscheidet Referat OBM/ZV.
· Für die nachfolgenden Eingruppierungen ist das Personal- und Organisationsamt entscheidungsberechtigt.