Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die Delegationsregelungen in der Anlage 1 zur Geschäftsordnung des Stadtrates vom 27.08.2008 werden wie nachfolgend ergänzt:
 

  1. Die Anordnung von Dienst zu ungünstigen Zeiten gemäß § 6 der Arbeitszeit-verordnung erfolgt durch die für das jeweilige Amt zuständige Referats- bzw. 1. Werkleitung. Diese werden ermächtigt im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Regelungen Dienst an Sonn-, Feiertagen und zu Nachtzeiten anzuordnen.

  2. Die bislang in der Delegationsregelung der Stadtratsgeschäftsordnung nicht erfasste „Feststellung tariflicher Stellenneubewertungen“ wird insoweit geregelt, dass

·         der Stadtrat über Änderungen der tariflichen Eingruppierung von Amts-, Schul,- und 2. Werkleitungen sowie über Änderungen der Eingruppierungen nach EG 15 entscheidet.

·         Die Entscheidung über die Eingruppierung von Beschäftigten nach EG 13 und EG 14 liegt beim Oberbürgermeister.

·         Bei Eingruppierungen nach EG 12/EG 11 entscheidet Referat OBM/ZV.

·         Für die nachfolgenden Eingruppierungen ist das Personal- und Organisationsamt entscheidungsberechtigt.