Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die bestehenden Budgetierungsregelungen werden weiterhin für die drei städtischen Schulen angewendet. Das Gutachten der KGSt zum 100 % igen Einzug der Überschüsse in den Personalkostenbudgets der drei städtischen Schulen wird nicht weiter verfolgt.