Sitzung: 25.11.2010 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0
Vorlage: 771/004/2010
Ergebnis/Beschluss:
Der Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2009 wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) festgestellt und Entlastung wird erteilt.
Weiter wird beschlossen,
a) den Jahresgewinn i.H.v. 436 T€ auf neue Rechnung vorzutragen und
b) das davon auf die Gebührenbereiche Abfallwirtschaft und Straßenreinigung entfallende Ergebnis jeweils mit der gebildeten zweckgebundenen Rücklage zu verrechnen (Zuführung bei der Abfallwirtschaft von 248 T€, bei der Straßenreinigung von 282 T€).