Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

 

  1. Bürgersaal und Innenhof des Palais Stutterheim werden, soweit sie nicht von der Stadt Erlangen für den Betrieb der Stadtbibliothek und des Kunstpalais oder für städtische Veranstaltungen in Anspruch genommen werden, als öffentliche Einrichtung im Sinne des Art. 21 Bayer. Gemeindeordnung ausschließlich für kulturelle Veranstaltungen gewidmet.
  2. Der Bürgersaal steht regelmäßig für standesamtliche Trauungen zur Verfügung.

 

 


Protokollvermerk:

Auf Anregung von Herrn StR Winkler wird in den Nutzungsrichtlinien in der Ziffer 4.2 „Handy-Nummer“ in „Telefon-Nummer“ geändert. Von Seiten des Stadtrates bestehen hiergegen keine Bedenken.