Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

 

Der Kalkulationszeitraum für die Abfallbeseitigungsgebühren wird für 2 Jahre (2011 – 2012) festgesetzt. Die Abfallbeseitigungsgebühren werden beibehalten. Eine Änderung der Gebühren bzw. eine Satzungsänderung ist nicht erforderlich.