Sitzung: 16.11.2010 Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: 772/004/2010
Ergebnis/Beschluss:
Der Kalkulationszeitraum für die Abfallbeseitigungsgebühren wird für 2 Jahre (2011 – 2012) festgesetzt. Die Abfallbeseitigungsgebühren werden beibehalten. Eine Änderung der Gebühren bzw. eine Satzungsänderung ist nicht erforderlich.