Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Ergebnis/Beschluss:

Das Ergebnis der Prüfung zu den Anregungen und Bedenken der am Verordnungsverfahren zur Änderung der Baumschutzverordnung beteiligten Stellen wird gebilligt (Anlage 1).

Aufgrund der sich ergebenden Veränderungen der Schutzgebietskarte und der veranlassten Änderungen des Verordnungstextes gegenüber der 1. Auslegung wird die Verwaltung beauftragt, das Verfahren gemäß Art. 46 Abs. 5 des Bayer. Naturschutzgesetzes zu wiederholen. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass sich  Anregungen und Einwände nur auf die veranlassten Änderungen der Schutzgebietskarte oder denen des Verordnungstextes beziehen können (Anlagen 2 und 3).