Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die mit Stadtratbeschluss vom 26.03.2009 geschaffenen Zusatzprämien-Regelungen gelten unbefristet ab dem 01.01.2011 unter folgenden geänderten Konditionen weiter:

1.      Nr. 2 Abs. 1 der Zusatzprämien-Regelungen erhält folgende Fassung:
„Die Gesamtzahl der Prämien darf im Kalenderjahr 5 v. H. der am 1. Januar vorhandenen Beschäftigten nach § 3 Abs. 1 DVLoB nicht übersteigen.“

2.      Nr. 2 Abs. 2 Satz 2 der Zusatzprämien-Regelungen erhält folgende Fassung:
„Es erfolgt eine Quotierung auf Referatsebene.“

3.      Nr. 2 Abs. 5 der Zusatzprämien-Regelungen wird gestrichen.

4.      Nr. 5 Abs. 5 der Zusatzprämien-Regelungen erhält folgende Fassung:
„§ 6 Abs. 6 der DVLoB bei der Stadt Erlangen gilt sinngemäß.“

5.      Nr. 9 Abs. 1 der Zusatzprämien-Regelungen erhält folgende Fassung:
„Entscheidungsberechtigt sind die Referatsleitungen.“