Sitzung: 20.10.2010 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: 11/019/2010
Ergebnis/Beschluss:
Die mit Stadtratbeschluss vom 26.03.2009 geschaffenen Zusatzprämien-Regelungen gelten unbefristet ab dem 01.01.2011 unter folgenden geänderten Konditionen weiter:
1.
Nr. 2 Abs. 1 der
Zusatzprämien-Regelungen erhält folgende Fassung:
„Die Gesamtzahl der Prämien darf im
Kalenderjahr 5 v. H. der am 1. Januar vorhandenen Beschäftigten
nach § 3 Abs. 1 DVLoB nicht übersteigen.“
2. Nr. 2
Abs. 2 Satz 2 der Zusatzprämien-Regelungen erhält folgende Fassung:
„Es erfolgt eine Quotierung auf
Referatsebene.“
3. Nr. 2 Abs. 5 der Zusatzprämien-Regelungen wird gestrichen.
4.
Nr. 5 Abs. 5 der
Zusatzprämien-Regelungen erhält folgende Fassung:
„§ 6 Abs. 6 der DVLoB bei der
Stadt Erlangen gilt sinngemäß.“
5.
Nr. 9 Abs. 1 der
Zusatzprämien-Regelungen erhält folgende Fassung:
„Entscheidungsberechtigt sind die
Referatsleitungen.“