Zusatz: Tischauflage

Beschluss: zur Kenntnis genommen

In der Sitzung des UVPA am 26.01.2010 wurde darum gebeten, das bei Amt 31 praktizierte Zuschussverfahren bei den Naturschutzverbänden hinsichtlich einer Vereinfachung zu überprüfen.

 

Die Förderpraxis wurde bereits im Jahr 2007 zusammen mit dem Rechnungsprüfungsamt hinsichtlich einer Vereinfachung erörtert.

 

Als Verfahrensvereinfachung wird seither die Möglichkeit praktiziert, dass die Naturschutzverbände im Einzelfall neue Projekte nachträglich beim Amt für Umweltschutz und Energiefragen zur Förderung anmelden können.

 

Mit Vermerk vom 20.10.2007 hat das Rechnungsprüfungsamt zusammenfassend festgestellt, dass bei der Förderpraxis des Umweltamtes stets darauf zu achten ist, dass die städtischen Mittel zweckentsprechend verwendet werden und dies von den Zuschussempfängern nachgewiesen wird. Dies ist unverändert gewährleistet. Darüber hinausgehende Forderungen werden an die Zuschussempfänger nicht erhoben.

 

Eine weitere Deregulierung des im Umweltamt praktizierten Zuschussverfahrens ist nicht möglich. Das Ergebnis hat der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss am 12.06.2007 beschlossen (s. Anlagen).