Beschluss: zur Kenntnis genommen

Im Rahmen der Erbschaftssteuerrechtsreform (ErbStRG) wurden umfangreiche Änderungen des Wertermittlungsrechts im BauGB und im Bewertungsgesetz verabschiedet; diese sind am 01.07.2009 in Kraft getreten. Damit entfiel die bisherige Erbschaftssteuerfestsetzung für Grundvermögen auf der Grundlage des Einheitswertes, es soll statt dessen eine verfassungskonforme, realitätsgerechte Bewertung erfolgen.

Das bedeutet sowohl für die Finanzämter als auch die Gutachterausschüsse der Städte eine hohe Arbeitsbelastung. Insbesondere den Gutachterausschüssen werden dauerhaft weitere neue Aufgaben zugeteilt, indem u.a. flächendeckende Bodenrichtwerte und die Ableitung von Vergleichsfaktoren für diverse Wertermittlungsobjekte eingefordert werden (s. Anlage 1- Auszug aus dem BauGB, fett gedruckt).

Bei der aktuellen Personalausstattung (2 Planstellen) war bereits jetzt ohne die neuen Aufgaben nur ein vermindert wahrgenommener Standard der Pflichtaufgaben leistbar. Dies betrifft insbesondere die Führung der Kaufpreissammlung, Ermittlung der Bodenrichtwerte und andere wichtige Teilaufgaben (z.B. die Ableitung sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten). Zusätzlich wird die personelle Situation in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ab April 2010 durch eine Elternzeitreduzierung verschlechtert, nachdem bereits eine Stelle nur mit 30 Wochenstunden besetzt werden konnte.

Es wurde die Schaffung einer ganzen Planstelle beantragt. Von der Organisation wurde die Notwendigkeit von einer 0,5 Stelle bestätigt, Ref. OBM/ZV stimmte dem zu. Damit wäre zumindest der gesetzlich begründeten Aufgabenmehrung in der geforderten Qualität im Bereich des Gutachterausschusses Rechnung getragen. Insbesondere die Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten ist ohne die Stellenmehrung nicht leistbar. Daraus könnten künftig auch Haftungsfragen für die Gutachterausschüsse entstehen.

Ein interkommunaler Vergleich mit Fürth, Ingolstadt, Würzburg und Regensburg zeigt zudem, dass Erlangen mit derzeit 2,0 Planstellen das niedrigste Gesamtvolumen bei den Stellen hat. Würzburg und Ingolstadt mit aktuell 2,5 Planstellen erfolgt ebenfalls eine weitere Erhöhung der Planstellenausstattung um +0,5. Der Vergleich bestätigt, dass Erlangen den höchsten Nachholbedarf bei der geforderten Ableitung von Wertermittlungsdaten und der künftigen flächendeckenden Bodenrichtwertermittlung hat.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Schwerpunkt der Arbeit der Geschäftsstelle in den letzten Jahren in der dauerhaft zu gewährleistenden Qualitätssteigerung bei den Verkehrswertgutachten lag, was u.a. zu einer wesentlichen Unterstützung der Liegenschaftsverwaltung bei der zeitgerechten Vermarktung der Entwicklungsflächen beitrug. Verzögerungen in der Flächenentwicklung und den Grundstücksankäufen konnten dadurch verhindert werden.

Eine weitere Senkung des Standards bei der Aufgabenerfüllung ist aus Sicht des Fachbereichs keinesfalls vertretbar, ebenso wenig eine zeitliche Verschiebung der neu wahrzunehmenden Aufgaben.

Beabsichtigt ist die Weiterbeschäftigung der aktuellen Vertretung für die in Elternzeit befindliche Geschäftsstellenleitung ab April 2010 auf der beantragten 0,5 Planstelle. Die Vertretungskraft hat sich bereits durch hohen Sachverstand und besonderen Einsatz ausgezeichnet.

 

 

Anlagen:        Auszug BauGB §§ 192ff.

                        Fraktionsantrag der CSU Nr. 318/2009 vom 01.12.2009