Beschluss: zur Kenntnis genommen

Mit Scheiben vom 03.12.2009 informierte der Deutsche Städtetag über den Appell des Präsidiums des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz an Bund, Länder und Kommunen, den Denkmalschutz im Bundesrecht wirkungsvoll zu verankern. Im diesem Rahmen wird noch einmal darauf hingewiesen, dass mit der Ratifizierung des Welterbeabkommens eine Verpflichtung eingegangen worden ist, nicht nur die in der Welterbeliste aufgenommenen Denkmäler, sondern den Gesamtbestand des Kultur- und Naturerbes auf ihrem Gebiet zu erhalten und zu schützen.

 

Der Appell des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz wird auch in Hinblick auf denkmalschutzrechtliche Entscheidungen zur Kenntnis gegeben.