Protokollvermerk:

Frau Stadträtin Lanig empfindet die Regelung in Ziffer 9.10 der Richtzahlenliste für nicht immer praxisgerecht. Sie weist darauf hin, dass die Pizza-Lieferdienste oft über mehrere Lieferfahrzeuge und auch Liefer-Motorräder verfügten. Sie regt daher an, den Schlüssel zu verschärfen.

Die Verwaltung erläutert, dass bislang keine Nachbarbeschwerden eingegangen seien. Die Beobachtung, dass die Betriebe oft mehrere Fahrzeuge (Autos und Motorräder) hätten, sei aber nachvollziehbar. Es wäre also denkbar, eine Mindeststellplatzzahl aufzunehmen.

Daraufhin beantragt Herr Stadtrat Könnecke, in Ziffer 9.10 der Richtzahlenliste nach dem Wort „Lieferfahrzeuge“ zu ergänzen: „insgesamt mindestens 3 Stellplätze“.

Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen.

Herr Stadtrat Thaler bittet darum, nach zwei Jahren über die Erfahrungen mit der Stellplatzsatzung im BWA nochmals zu berichten.

Die Verwaltung sagt dies zu.