1.
Das Gesamtbudget (die Gesamtbudgethöhe) für das
Revisionsamt wird zur Kenntnis genommen.
2. Das Arbeitsprogramm 2020 des Revisionsamtes wird vorbehaltlich des noch festzustellenden Budgets, das die finanzielle Basis für das Arbeitsprogramm bildet, inhaltlich beschlossen.
Anlage: Arbeitsprogramm