TOP Ö 13: Masterplan Personalmangement: Karrieremöglichkeiten verbessern; Steigerung der Arbeitgeberattraktivität und der Personalbindung durch Ämterbündelung
Sitzung:20.11.2019 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Die Ämterbündelungen für die Besoldungsgruppen A 6/A
7 des Bayerischen Besoldungsgesetzes als Eingangsamt der zweiten
Qualifikationsebene und die Besoldungsgruppen A 9/A 10 als Eingangsamt der
dritten Qualifikationsebene werden für die Abteilungen 331, 332
(Bürgeramt), 502, 503 (Sozialamt) sowie Amt 55 (Jobcenter) jeweils um das
zweite Beförderungsamt (Besoldungsgruppe A 8 bzw. A 11) erweitert und im
Stellenplan für das Jahr 2020 bei den Beamtenstellen entsprechend
ausgewiesen.
Die Beförderungswartezeit für eine Beförderung auf
Dienstposten in gebündelten Ämtern wird für das zweite Beförderungsamt um
zwei Jahre verlängert und für diese Beförderung in der letzten
periodischen Beurteilung ein Gesamturteil von mindestens 11 Punkten
vorausgesetzt.