Sitzung: 28.04.2016 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0
Vorlage: 20/153/2016
Ergebnis/Beschluss:
- Der Haushalt 2017 mit Investitionsprogramm 2016 – 2020 wird gem. beigefügtem Termin- und Ablaufplan erstellt.
- Antragsberechtigt sind ausschließlich der Oberbürgermeister, der Stadtrat, die gemäß § 12 Nrn. 1 bis 10 GeschO gebildeten Gremien, die Stadtratsfraktionen, Ausschussgemeinschaften und Einzelmitglieder des Stadtrats.
- In die Beratungsunterlagen zum Haushalt 2017 sind nur Anträge ab 5.000 € pro Jahr aufzunehmen. Haushaltsanträge und Fachausschussgutachten unter 5.000 € jährlich sind aus den betreffenden Budgets bzw. den investiven Ansätzen zu finanzieren.
- Änderungsanträge zum Haushalt 2017, die in den Fachausschüssen abgelehnt wurden, werden im Haushalts-HFPA (kurz: HH-HFPA) nicht mehr behandelt; im HH-HFPA abgelehnte Anträge werden im Haushalts-Stadtrat (kurz: HH-StR) nicht mehr behandelt.
- Änderungsanträge zum Haushalt 2017 für die Abschlussberatungen im HH-StR dürfen nur mit einem Deckungsvorschlag gestellt werden. Finden die Deckungsvorschläge keine Mehrheit, gelten die Anträge als abgelehnt.
- Änderungsanträge zu Inhalten, die die Kämmerei im Rahmen des Haushaltsabgleichs vorschlägt, sind im HH-StR nicht zulässig.